Rechtsbereiche
Unsere Spezialgebiete im Überblick
Als spezialisierte Kanzlei bieten wir umfassende Beratung und Unterstützung in allen rechtlichen Fragen des digitalen Raums.
IT-Recht
Informationstechnologie öffnet ein weites Feld an neuen Möglichkeiten für Ihr Unternehmen. Wir bieten ein umfassendes, juristisches Paket, um diese Herausforderungen auf allen relevanten Feldern zu meistern.
Social-Media-Recht
In der heutigen digitalen Welt sind die sozialen Medien eine starke Plattform um Verbindungen zu pflegen und Geschäfte abzuwickeln. Ob Sie Markenpartnerschaften pflegen, eine Online-Präsenz schaffen, mit Rufschädigung oder datenschutzrechtlichen Fragen konfrontiert sind, wir schützen Ihre Rechte.
Persönlichkeitsschutz/Medienrecht
Ihre persönliche Darstellung und Medienpräsenz gehören mitunter zu Ihren wertvollsten Vermögenswerten. Wir sind auf Persönlichkeitsrechte und Medienrecht spezialisiert und sorgen dafür, dass Ihre Rechte geschützt werden.
Datenschutzrecht
Die rechtlichen Datenschutzanforderungen sind für jedes Unternehmen eine Herausforderung. Wir unterstützen Sie in der rechtskonformen Implementation der DSGVO und der davon abgeleiteten Gesetzte, der Berufung von Datenschutzbeauftragten und der Leitung von Datenschutz-Audits.
Urheberrecht
Das Urheberrecht ist ein komplexes und sich ständig weiterentwickelndes Gebiet, besonders im Internet, wo die Verbreitung digitaler Inhalte rasant wächst. Ob Texte, Bilder, Videos oder Software – der Schutz geistigen Eigentums und die korrekte Lizenzierung sind entscheidend.
Markenrecht/Designrecht
Eine Marke, also ein registriertes Zeichen, ist das „Kennzeichnungsmittel für Waren und Dienstleistungen, d.h. Produkte“. In der Praxis besteht diese Kennzeichnung meist aus dem Namen (Wortmarke) und einem zugehörigen Symbol (Bildmarke). Aber auch dreidimensionale Marken, Hörmarken, Bewegungsmarken und andere Markenformen sind denkbar.
Werberecht
Bei persönlichkeitsverletzender, irreführender oder sonst unlauterer Werbung können zahlreiche zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. In der Praxis am schlagkräftigsten ist der der Unterlassungsanspruch, wodurch dem Verletzer untersagt wird, weiter zu werben. Die Rechtsverfolgung kann auch dann erfolgen, wenn den Beklagten kein Verschulden trifft.
Wettbewerbsrecht/UWG
Ziel des Wettbewerbsrechts bildet es, dass Unternehmen im EU-Binnenmarkt auf Augenhöhe konkurrieren können, auch dann, wenn einzelne Unternehmen sich außerhalb der Regelungen bewegen, und daher zur Räson gebracht werden müssen. DasWettbewerbsrecht regelt den freien Wettbewerb und ermöglicht es auf vielerlei Weise, Wettbewerbsverletzungen zu ahnden.